- Vorsitz
- Vor|sitz ['fo:ɐ̯zɪts̮], der; -es:
Leitung einer Versammlung, die etwas berät, diskutiert oder beschließt:den Vorsitz haben, abgeben; die Verhandlungen finden unter dem Vorsitz von Herrn X statt.Zus.: Ehrenvorsitz, Fraktionsvorsitz, Landesvorsitz, Parteivorsitz, Vereinsvorsitz.
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Vor|sitz 〈m. 1〉 Leitung (eines Vereins, einer Sitzung) ● den \Vorsitz haben, übernehmen* * *
Vor|sitz, der; -es, -e:Leitung einer Versammlung o. Ä., die etw. berät, beschließt; Rolle, Amt eines Vorsitzenden:[bei einer Sitzung, in einer Kommission, in einem Gremium] den V. haben, führen;den V. übernehmen, abgeben, niederlegen;jmdm. den V. übertragen;die Verhandlungen fanden unter dem V. von …/des Bürgermeisters statt.* * *
Vor|sitz, der; -es, -e: Leitung einer Versammlung o. Ä., die etw. berät, beschließt; Rolle, Amt eines Vorsitzenden: Wie die Dinge liegen, wird Hermann J. Abs eines Tages der V. im Aufsichtsrat zufallen (FAZ 14. 10. 61, 7); [bei einer Sitzung, in einer Kommission, in einem Gremium] den V. haben; den V. übernehmen, abgeben, niederlegen; jmdm. den V. übertragen; die Verhandlungen fanden unter dem V. von ... statt.
Universal-Lexikon. 2012.